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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen

(Datum der letzten Änderung : 01.02.2021)

Wir begrüßen Sie im Geschäft der MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH. Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Verträge, die Sie mit uns schließen, unsere nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Bitte beachten Sie auch die hier getroffenen Regelungen für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich in ihrer jeweiligen Fassung für alle mit uns geschlossenen Verträge. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Gültigkeit ganz oder teilweise schriftlich im Einzelfall zugestimmt.

  2. Sofern wir die von Ihnen gewünschte Ware nicht im Lager vorrätig haben sollten, können Sie diese auch bei uns bestellen. Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot.

§ 2 Überlassene Unterlagen

  1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen — auch in elektronischer Form —, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  2. Solche Unterlagen stellen, soweit nicht ausdrücklich so bezeichnet, kein Angebot dar.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. In unseren Preisen ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuer enthalten. Rechnungen werden unmittelbar erstellt und entweder als Ausdruck übergeben oder digital übersendet. Soweit nicht vorhandene Ware bestellt wird, fallen keine gesonderten Entgelte an, wenn die Ware zur Abholung in unserem Ladenverkauf bestellt wird. Ein Versand an einen anderen Ort als unserem Geschäft erfolgt gegen gesondertes Entgelt, dessen Höhe wir Ihnen bei Bestellung mitteilen.

  2. Das Entgelt wird mit der Bestellung in voller Höhe fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Entsprechend ist der Skontoabzug bei Gutschriften zulässig. Eine Abgabe vorhandener Ware erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung. Bei Barzahlung bitten wir unsere Kunden das Wechselgeld sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

  3. Sofern im Einzelfall auf die Zahlung im Wege der Vorkasse ganz oder teilweise verzichtet wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, es sei denn es besteht eine gesonderte Zahlungsvereinbarung. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

  4. Ist in den Fällen des Nr. 3 der Kunde Unternehmer beträgt der Verzugszins 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weiterhin wird eine Pauschale von EUR 40,00 als Mahngebühr fällig.

  5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt bei einer Bestellung weiterhin:

    a. Ändern sich nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.

    b. Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Wirtschaftslage Umstände eintreten, die den Einkauf des betreffenden Produkts wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung die von der Preiserhöhung betroffenen Artikel stornieren.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden ganz oder teilweise gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir zur Leistungsverweigerung und nach Verstreichen einer angemessen gesetzten Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären, wenn feststeht, dass der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Frist nicht leisten wird.

§ 5 Lieferzeit

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  3. Der Besteller kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/ Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

  6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer dieses Ereignisses und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer) sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausübung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, was insbesondere bei Verzögerung von mehr als 6 Monaten der Fall ist, so kann der Kunde die Aufhebung des Vertrages erklären.

§ 6 Gefahrübergang

  1. Bei allen Bestellungen, bei denen der Kunde Unternehmer ist, geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die Post oder einen Spediteur oder einen Frachtführer, die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf ihn über. Dies gilt auch für das Risiko einer Beschlagnahme der Ware.

  2. Die von einem Unternehmer bestellte Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenübernahme während des Transportes versichert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns das Eigentum an der Ware solange vor, bis unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen erfüllt sind.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß #### § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der vormaligen Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

  4. Für Kunden, die Unternehmer sind, ist abweichend von Nr. 3 bis zum Übergang des Eigentums eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig; eine Zustimmung erfolgt nur unter der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung für die weiterveräußerte Ware an uns abgetreten wird bzw. sich das Vorbehaltseigentum auf verarbeitete Ware erstreckt.

  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

  3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

  5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

  6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  8. Der Kunde hat eigene Reparaturversuche zu unterlassen. Unternimmt der Kunde eigene Reparaturversuche, erlöschen etwaige vertragliche Garantieansprüche. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für Mängel, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstehen oder verschlimmert werden, keine Gewährleistungsansprüche bestehen.

  9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Erhalt der Ware. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Erhalt der Ware.

  10. Soweit der Kunde Unternehmer ist, trifft ihn die Rügeobliegenheit des #### § 377 HGB. Adressat einer Mängelrüge ist die

    MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH
    Godesberger Str. 4, 53842 Troisdorf
    Telefax: 02241 / 94 399-59
    E-mail: info@msm-industriebedarf.de

    Unsere Geschäftszeiten sind jeweils werktags von montags bis donnerstags von 7.30-17.00 Uhr und freitags von 7:30 bis 14:30 Uhr.

§ 9 Warenrückgabe

  1. Die Rückgabe neuwertiger, unveredelter Ware wird zusätzlich zu den in Nummern 2 und 3 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn der Kauf im Geschäft oder die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Waren können nach dem Auspacken grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren. Soweit kein Lieferantenfehler vorliegt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Rücknahme; diese erfolgt, wenn überhaupt, ausschließlich im Kulanzwege zu den nachfolgend in Nummer 3 genannten Bedingungen.

  2. Ist der Grund der Rückgabe ein Lieferantenfehler, holen wir Ware, die nicht im Geschäft ausgehändigt wurde, bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug. Eine Rückgabe im Geschäft ist ebenfalls jederzeit möglich. Sofern gleichzeitig ein Mangel vorliegt, bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte davon unbeschadet.

  3. Liegt kein Lieferantenfehler und kein Mangel vor, können wir auf Kulanzbasis die Ware zurücknehmen, wobei hierauf kein Anspruch besteht. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich 6,90 EUR. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Waren zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.

  4. In den in Nr. 3 genannten Fällen sind wird weiterhin berechtigt, eine Wiedereinlagerungspauschale zu berechnen. Diese berechnet sich nach voraussichtlicher Verweildauer im Lager und belegter Regallagerfläche.

§ 10 Haftung für Vermittlung von Dienstleistungen

Soweit die MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH Dienstleistungen oder andere Leistungen vermittelt, kommen die jeweiligen Verträge nur mit dem Anbieter der Dienstleistungen zustande. Die Anbieter der Dienstleistungen sind insbesondere keine Erfüllungsgehilfen der MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH. Bei der Vermittlung der Dienstleister haftet die MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Schlichtung

Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit dem Kunden und stehen Ihnen auch bei mangelhafter Ware für Rückfragen zur Verfügung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, sie darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OSPlattform) bereit stellt, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH ist jedoch nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Sonstiges

  1. Für den Vertrag gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB /HGB. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausgeschlossen.

  2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Hinweis nach § 18 Batteriegesetz:

Wir weisen unsere Kunden darauf hin,

  • dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,

  • dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und

  • dass Produkte mit dem unten folgenden Symbol einer gesonderten Entsorgung für Altbatterien zugeführt werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass der Zusatz Hg für ein Produkt steht, das mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthält, der Zusatz Cd für ein Produkt, das mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält und der Zusatz Pb für ein Produkt, das mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält.

Datum der letzten Änderung : 01.02.2021